Häufige Fragen zum Taxifahren

Antworten auf die meist gestellten Fragen zum Taxifahren

Deutschland

Wie setzt sich der Taxipreis zusammen?

Der Taxipreis setzt sich meist aus drei Tarifbestandteilen zusammen.

Die Grundgebühr fällt mit Antritt der Fahrt an. Für jeden gefahrenen Kilometer kommt dann eine Entfernungsgebühr dazu. Oft gibt es hier eine Staffelung, so dass die ersten Kilometer meist etwas teurer sind. Muss das Taxi auf die Fahrgäste warten oder muss die Geschwindigkeit verkehrsbedingt stark reduziert werden, berechnet das Taxameter statt der gefahrenen Entfernung nun die Stand- bzw. Wartezeit. In vielen Gebieten gibt es ab bestimmten Uhrzeiten (nachts, am Wochenende, an Feiertagen) abweichende Taxitarife.

Bei einigen Tarifen gibt es darüber hinaus noch Zuschlänge bspw. für zusätzliches Gepäck, Mautgebühren oder die Mitnahme von mehr als 4 Personen in sogenannten Großraumtaxis. Manchmal gibt es auch Pauschalpreise, z.B. vom Flughafen zur Messe.

Die Details der Taxitarife finden Sie ganz einfach bei uns auf den Tarifdetailseiten. Meist ist dort auch der komplette, offizielle Tariftext abrufbar.

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für Taxis in Deutschland?

Grundlage der Personenbeförderung mit Taxis in Deutschland auf Bundesebene ist das Personenbeförderungsgesetz, kurz PBefG. Es kann unter https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/BJNR002410961.html abgerufen werden. Taxis fallen unter Abschnitt E, ”Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen” und sind dort in Paragraph §47 ”Verkehr mit Taxen” geregelt.

Dieses Gesetz ermächtigt die Landesbehörden und Kommunalbehörden die Einzelheiten des Dienstbetriebs und somit auch die Taxitarife festzulegen.

Die Tarife werden in den sog. Tarifordnungen veröffentlicht, welche im Taxi auch grundsätzlich mitgeführt und auf Verlangen zur Ansicht ausgehändigt werden muss.

Wie lang muss eine Taxifahrt mindestens sein?

Es gibt keine rechtliche Anforderung, wie lang eine Taxifahrt mindestens sein muss. Natürlich sind kurze Strecken bei Taxifahrern nicht besonders beliebt, ablehnen dürfen sie sie aber nur mit wichtigem Grund.

Welche Strecke muss der Taxifahrer nehmen?

Grundsätzlich ist die kürzestmögliche Strecke zwischen Start- und Zielort zu nutzen.

Ist es aufgrund von Verkehrsaufkommen oder streckenbedingten Besonderheiten (z.B. einer wesentlich schnelleren Umgehungsstraße) sinnvoll eine längere Strecke zu nehmen, muss dies im Vorfeld mit dem Fahrgast abgesprochen werden.

Wer haftet im Falle eines Unfalls oder bei Beschädigung des Taxis?

Wenn der Fahrgast den Schaden verursacht, haftet der Fahrgast. Gegebenenfalls kann hierfür die Haftpflichtversicherung in Anspruch genommen werden. Entsteht ein Schaden oder ein Unfall durch den Taxifahrer, haftet entweder er selber, oder das ihn beschäftigende Taxiunternehmen.

Muss ich akzeptieren, dass noch andere Fahrgäste mitgenommen werden?

Will der Taxifahrer weitere Fahrgäste mitnehmen, die bspw. in die gleiche Richtung wollen, muss er zunächst die Zustimmung des aktuellen Fahrgastes einholen.

Welche Bedeutung hat ein leuchtendes Taxi-Schild?

Ein leuchtendes Taxi-Schild zeigt an, dass das Taxi frei ist und herangewunken werden kann. Ist das Licht aus, ist das Taxi besetzt. Wenn das Schild blinkt, entweder gelb oder rot, liegt eine Gefahrensituation vor. Dies ist ein stiller Alarm. Bitte rufen Sie in solch einem Fall umgehend die Polizei.

Darf ein Taxifahrer eine Fahrt ablehnen?

Nein. Für Taxifahrer besteht eine Beförderungspflicht. Ohne besonderen Grund darf ein Fahrgast nicht abgelehnt werden. Folgende Gründe erlauben dem Taxifahrer, eine Beförderung zu verweigern:

  • Wenn die Betriebssicherheit gefährdet ist (z.B. bei der Mitnahme gefährlicher Gegenstände oder Stoffe oder Anzeichen einer ansteckenden Krankheit).
  • Eine absehbare Verschmutzung des Fahrzeugs durch den Fahrgast (z.B. durch Übergeben).
  • Aggressives Verhalten des Fahrgastes.
  • Wenn es absehbar ist, dass der Fahrgast die Fahrt nicht bezahlen kann.

Wie kann ich ein besonders günstiges Taxi finden?

Generell gilt: Alle Taxen eines Taxibezirks haben den gleichen Tarif. Egal ob S-Klasse oder Golf. In der Regel ist der Taxibezirk mit dem Zulassungsort gemäß Kennzeichen gleich. Also sind bspw. alle Taxen mit Kölner Kennzeichen (K) gleich teuer.

Was ist, wenn man im Stau steht oder eine Panne hat?

In folgenden Fällen ist das Taxameter zu stoppen, d.h. es wird keine Wartezeit berechnet:

  • technische Mängel am Taxi,
  • Unfall mit Beteiligung des Taxis,
  • gesetzliche Hilfeleistung (z.B. erste Hilfe am Unfallort),
  • Polizeikontrollen
    und
  • generell bei allen Umständen, die vom Fahrer oder Taxiunternehmer zu vertreten sind.

Staus und Ampeln zählen leider nicht dazu.

Bezahlt man pro Taxi oder pro Person?

Grundsätzlich ist ein Taxi nur als Ganzes zu bezahlen. Das gilt auf jeden Fall für den sog. Gelegenheitsverkehr. Im Linienverkehr, z.B. Anrufsammeltaxi oder bei Rahmenverträgen mit Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Schulen, Krankenhäusern, etc. kann davon abgewichen werden. Viele Tarife sehen allerdings einen Zuschlag vor, wenn mehr als 4 Personen mitgenommen werden sollen und dafür ein Großraumtaxi notwendig ist.

Wenn ich ein Problem mit der Fahrt habe (überhöhter Fahrpreis, Umwege, etc.), was kann ich dann machen?

Jedes Taxi ist eindeutig identifizierbar. Im Sichtbereich des Beifahrers (also in der Regel am Armaturenbrett) befindet sich das sog. Unternehmerschild mit Name und Adresse des Besitzers des Taxis. Dann gibt es in der rechten Seite der Heckscheibe die Ordnungsnummer, diese muss von innen und außen lesbar sein. Und natürlich gibt es auch noch das normale Kfz-Kennzeichen.

Im Zweifelsfall, also wenn keine Einigung mit dem Fahrer zu erzielen ist: Quittung ausstellen lassen! Jeder Taxifahrer ist verpflichtet, genügend Formulare mitzuführen und diese auch korrekt auszufüllen. Auf Verlangen ist der exakte Fahrweg darauf zu dokumentieren, dazu die Ordnungsnummer, Betrag und Datum. Damit sollte man sich dann an das Unternehmen wenden.

Wenn auch so keine Einigung zu erzielen ist, bleibt nur noch der Weg zum Straßenverkehrsamt. Dort gibt es eine Abteilung für das Taxiwesen, welche auch Sanktionen in die Wege leiten kann.

Muss ich in das erste Taxi am Taxistand einsteigen oder kann ich mir einen Wagen aussuchen?

Der Kunde hat grundsätzlich die freie Wahl. Die weiter vorne stehenden Kollegen dürfen das gewählte Taxi auch nicht an der Abfahrt hindern. Nette Kollegen werden dennoch freundlich darauf hinweisen, dass der erste Kollege auch schon am längsten auf seine Fahrt wartet und darum bitten, dort einzusteigen. Eine nette Geste, aber kein Kunde ist verpflichtet, darauf einzugehen. Prinzipiell ist der Grund für eine Auswahl egal.

Kann ich im Voraus einen Festpreis aushandeln?

Innerhalb des sogenannten Pflichtfahrgebietes ist beim Gelegenheitsverkehr (der typischen Taxifahrt, also kein Anrufsammeltaxi, Krankenfahrt, Kurierfahrt, etc.) grundsätzlich nach Taxameter zu fahren. Es sind keine Abweichungen nach unten oder oben zugelassen. Verlässt das Fahrzeug den Pflichtfahrbereich, kann der Preis ab der Tarifgrenze frei vereinbart werden. Ob sich der Fahrer auf Preisverhandlungen einlässt, ist seine Entscheidung.